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FAQ

 

  • Was ist Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen den Anforderungen und Belastungen der Arbeit und ihren gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen. Sie ist dabei sowohl präventiv tätig als auch in der beruflichen Rehabilitation. Ärztinnen und Ärzte handeln in der Arbeitsmedizin im Spannungsfeld zwischen ärztlich-ethischen Überzeugungen, unternehmerischen Erfordernissen und arbeitsrechtlichen Vorgaben.

 

  • Was ist eine Arbeitsmedizinerin?

Eine Arbeitsmedizinerin ist eine Fachärztin, die ein 6- jähriges Medizinstudium und eine 5-jährige fachspezifische und nicht-fachspezifische Weiterbildung absolviert hat. Arbeitsmedizinerinnen sollen fähig sein, ihr spezifisch arbeitsmedizinisches Wissen und Können in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wirksam für den Gesundheitsschutz einzusetzen.

Die Arbeitsmedizinerin ist daher eine Hauptansprechpartnerin bei der Prävention von Berufsrisiken und arbeitsbedingten Krankheiten, aber auch bei der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und der Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit.

  • Sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet eine Arbeitsmedizinerin hinzuzuziehen?

Ja, Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der
Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist (Art. 11a Abs. 1 und 2 VUV). Dabei wird die Pflicht der Arbeitgeber in der
EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert.

  • Wann kann eine Arbeitsmedizinerin noch hinzugezogen werden?

- Diverse Beratungen, wie Einführung von Gesundheitskonzepten im Unternehmen, Prävention von Berufsrisiken, Schulung der Mitarbeiter

- Arbeitsmedizinische Überwachung von Arbeitsplätzen mit Biomonitoring

- ​Durchführung medizinischer Eintrittsuntersuchungen

- Beratungen mit dem Ziel, den Verbleib oder die Rückkehr von Mitarbeitern an den Arbeitsplatz nach einer Krankheit oder einem Unfall zu fördern

- Selbständigerwerbende: Beratung bezüglich beruflicher Risiken, arbeitsbedingter Krankheit, Unfall

- Unfallversicherungen: Beratung hinsichtlich berufsassoziierter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten

  • Wo finden die arbeitsmedizinischen Angebote statt?

Die medizinischen Beratungen finden im jeweiligen Unternehmen statt. Es wird lediglich ein Büro oder ein Raum benötigt, in dem die Vertraulichkeit gewährleistet ist.
 

  • Was kosten die Dienstleistungen?

Die Kosten sind abhängig von Fragestellung und Aufgabenrahmen. Sie richten sich nach den Tarifempfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM). Auf Anfrage wird eine detaillierte Offerte erstellt.
 

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